Allgemeine Geschäftsbedingungen der Floßvermietung-Robinson
(Stand Juli 2019)
Boots- bzw. Floßverleih
1. Auftrag Die Auftragsannahme kann persönlich, per Online- Buchung direkt auf der Robinson-Floss Webseite (www.robinson-floss.de) oder telefonisch erfolgen. Der Mieter und Fahrer des Floßes muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldung, den Mietvertrag, die AGB´s sowie die Richtlinien zum Floßfahren mit der Bitte um Anzahlung und Bestätigung der gebuchten Leistungen per Mail. 2. Zahlung Empfänger: Gordon Schulze Steuernummer: 36/525/01146 Verw. Floß für Name desjenigen, der die Online-Reservierung (!) getätigt hat und Datum der Floßmiete Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar zu entrichten. Die Kaution und der Restbetrag sind vor der Fahrt in BAR zu entrichten. Die auf unserer Website angegeben Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Webseite angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. 3. Kaution 4. Stornogebühren Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen: Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten am gleichen Tag vor Beginn des Buchungszeitraumes: 100% des Gesamtpreises. Dieser wird auch ohne Absage des Termins fällig. Dem Mieter bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, das die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Floßvermietung Robinson behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten/angezahlten Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit. 5. Leistungsumfang 6. Mietzeitraum 7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung 8. Nutzung Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall. 9. Alkohol 10. Nutzung eines Grills Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s. 11. Bestimmungen zur Nachtfahrt Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Flößen nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft. |