1. Auftrag Die Auftragsannahme kann persönlich, per Online- Buchung direkt auf der Robinson-Floss Webseite (www.robinson-floss.de) oder telefonisch erfolgen. Der Mieter und Fahrer des Floßes muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldung, den Mietvertrag, die AGB´s sowie die Richtlinien zum Floßfahren mit der Bitte um Anzahlung und Bestätigung der gebuchten Leistungen per Mail.2. Zahlung Falls auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € fällig. Die Anzahlung überweisen Sie bitte bis zur angegebenen Frist nach Erhalt der AGB`s an die Empfänger: Gordon Schulze IBAN: DE41100500006015926803 BIC: BELADEBEXXX Steuernummer: 36/525/01146 Verw. Floß für Name desjenigen, der die Online-Reservierung (!) getätigt hat und Datum der Floßmiete Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar zu entrichten. Die Kaution und der Restbetrag sind vor der Fahrt in BAR zu entrichten. Die auf unserer Website angegeben Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Webseite angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. 3. Kaution Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € fällig für die Flöße bis 8 Personen, bei dem 16 Personen-Stadtfloß sind es 300,00 € Kaution.Bei dem Floß Jimmy (12 Personen) und Berlin (18 Personen) ist eine Kaution von 300€ fällig. Ausgenommen bei Junggesellenabschieden, dort muss eine Kaution für alle unsere Flöße in Höhe von 500 € entrichtet werden! Diese wird nach Tourende, soweit sichtlich keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. 4. Stornogebühren Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung von reservierten und angezahlten Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro. Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen: Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten am gleichen Tag vor Beginn des Buchungszeitraumes: 100% des Gesamtpreises. Dieser wird auch ohne Absage des Termins fällig. Dem Mieter bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, das die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Floßvermietung Robinson behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten/angezahlten Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit. 5. Leistungsumfang Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag vereinbart und festgehalten. Daher achten Sie bitte bei der Buchung auf Vollständigkeit aller benötigten Gegenstände, da entsprechend kurzfristig je nach Bedarfslage nicht für Ersatz bzw. Zusatz gesorgt werden kann. 6. Mietzeitraum Die Mietzeit beginnt und endet mit der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Nur nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch später. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Flöße und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise 7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann die Floßvermietung-Robinson den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. 8. Nutzung Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall. 9. Alkohol Der Floßführer (Kapitän) hat striktes Alkoholverbot. Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nicht auszuhändigen. 10. Nutzung eines Grills Die Nutzung eines eigenen Grills auf unseren Flößen ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unseren Flößen werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s. 11. Bestimmungen zur Nachtfahrt Der Nachtmietzeitraum ist von 20.00 bis 8.30 Uhr. Das Fahren des Floßes ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Es ist streng verboten, mit den Flößen eigenmächtig in der Nacht an den Übergabesteg in Wendenschloss zu ankern, um dort die Nacht zu verbringen. Ankerplätze sind mit dem Schild GELBE WELLE vom Wasser aus sichtbar. (Informationen dazu im Internet unter:www.elvis.de ) Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Flößen nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft. |